ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:
Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen der MANWORK GmbH (in der Folge: „MANWORK“) und einem Kunden (in der Folge: „Auftraggeber“) abgeschlossenen Verträge, insbesondere über die Suche, Vermittlung, Besetzung und Überlassung von Dienstnehmern oder Freelancern inklusive der Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen wie die Schaltung von Inseraten oder Erstattung von Gutachten (Persönlichkeitsprofilanalysen, Aufmerksamkeitsbelastungstests und Sozialkompetenztests) etc., sowie über die Lizenzierung von Software, (alle zusammen in der Folge: „Aufträge“); weiters für Vereinbarungen mit Personen, die auf der Suche nach einem Beschäftigungsverhältnis sind (in der Folge: „Suchaufträge“ bzw. „Bewerber“; Auftraggeber und Bewerber gemeinsam in der Folge „Vertragspartner“) oder von MANWORK als Freelancer an einen Auftraggeber (Werkbesteller) vermittelt wurden (Auftraggeber und Freelancer gemeinsam in der Folge „Vertragsparteien“). Sie gelten auch für alle zukünftigen Vertragsabschlüsse im Rahmen der Geschäftsbeziehung, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
MANWORK kontrahiert ausschließlich zu den vorliegenden AGB und weist Bestimmungen in AGB des Auftraggebers, die von den vorliegenden AGB abweichen und von MANWORK nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden, zurück.
Das Zustandekommen eines Vertrages mit MANWORK richtet sich nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen; insbesondere kommt daher ein Vertrag mit MANWORK auch durch Unterschrift eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung von MANWORK durch den Auftraggeber, durch Einigung des Auftraggebers mit dem von MANWORK namhaft gemachten Bewerber über die maßgeblichen Bedingungen eines Dienst-, freien Dienst-, Werk-, Auftrags- oder sonstigen Beschäftigungsvertrages (in der Folge: „Beschäftigungsvertrages“), durch Eintragung eines Bewerbers in die Bewerberdatenbank von MANWORK oder durch Tätigwerden des Bewerbers bzw. Freelancers beim Auftraggeber bzw. Werkbesteller zustande.
Angebote von MANWORK sind bis zwei Wochen nach deren Abgabe bindend.
Rechte und Verpflichtungen
Jede Vertragspartei kann den erteilten Vermittlungsauftrag jederzeit beenden. Die bis zum Beendigungszeitpunkt entstandenen Kosten gemäß Punkt 1 und 2 sind MANWORK ohne Abzug zu erstatten. MANWORK steht das vereinbarte Entgelt zu, sofern innerhalb von 12 Monaten nach der Beendigung des Vermittlungsauftrages ein Anstellungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und einem von MANWORK bis zur Beendigung des Vermittlungsauftrages vorgeschlagenen Bewerber abgeschlossen wird.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Anstellungsvertrages mit einem von MANWORK vorgeschlagenen Bewerber sowie das vereinbarte Entgelt innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss MANWORK schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Wird der Anstellungsvertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder wird der vorgeschlagene Bewerber für einen von dem Anforderungsprofil abweichenden Arbeitsplatz vorgesehen, so gebührt der MANWORK auf Basis der zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber vereinbarten Konditionen. Diese Verpflichtungen gelten während der Dauer des Vermittlungsauftrages und für sechs Monate nach dessen Beendigung.
Hat sich ein durch MANWORK vorgeschlagener Bewerber bereits unabhängig beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, MANWORK unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen durch MANWORK zu unterrichten. In diesem Fall wird MANWORK keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers erbringen. Auf Wunsch des Auftraggebers wird MANWORK auch bezüglich dieses Bewerbers weiterarbeiten. Kommt es in diesem Fall zum Abschluss eines Anstellungsvertrages, ist MANWORK berechtigt, das vereinbarte Vermittlungshonorar zu verrechnen.
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über Daten und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Bewerber im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben, wobei MANWORK jedoch jederzeit berechtigt ist, Bewerber auch anderen Auftraggebern vorzuschlagen. Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Vermittlungsauftrages fort. Der Auftraggeber hat die von MANWORK übergebenen Unterlagen auf Verlangen von MANWORK zu retournieren. Dies gilt nicht für weitergegebene Unterlagen eines Bewerbers, mit dem der Auftraggeber einen Vertrag abgeschlossen hat.
Die von MANWORK zu einem Bewerber gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Bewerbers bzw. auf den Auskünften und Informationen von Dritten, insbesondere früheren Dienstgebern. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte und Informationen kann MANWORK deshalb nicht übernehmen.
Die Dienstleistung von MANWORK für die Personalvermittlung entbindet den Kunden nicht von der Prüfung der Eignung des Kandidaten. Der Kunde trägt im Falle des Abschlusses eines Arbeitsvertrages mit dem Arbeitnehmer die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung. MANWORK haftet nicht für Qualifikation, Eignung, Arbeitsbereitschaft oder Arbeitserfolg des Bewerbers oder für die Echtheit und Richtigkeit allenfalls weitergeleiteter Urkunden. MANWORK haftet nur für Schäden, die nachweislich und direkt durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtenverletzung von MANWORK beim Kunden sind. Die Haftung ist generell auf das vom Kunden tatsächlich an MANWORK für die Vermittlung des jeweiligen Bewerbers bezahlte Entgelt, maximal aber mit dem Betrag von EUR 2.000,--, beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn des Auftraggebers ist jedenfalls ausgeschlossen.
Das Honorar wird nach Abschluss des Anstellungsvertrages mit einem vorgeschlagenen Bewerber fällig, zahlbar innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung. Sonstige Kosten sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Das Honorar wird auch dann fällig, wenn der Anstellungsvertrag bis zu sechs Monate nach Vorlage der Vorschlagsliste abgeschlossen wird. Falls für eine Vermittlung keine individuelle Vereinbarung getroffen wird, belaufen sich die Kosten für die Personalvermittlung auf 3,0 Bruttomonatsgehälter des vereinbarten Verdienstes mit dem vermittelten Kandidaten. Sämtliche Honorarsätze und Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist MANWORK berechtigt, Verzugszinsen von 12 % p. a. zu beanspruchen. Der säumige Auftraggeber ist verpflichtet, alle Mahn- und Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten, insbesondere auch Mahn- und Inkassospesen eines von MANWORK beigezogenen Anwaltes, zu ersetzen.
Besondere Bestimmung für die Personalvermittlung
Leistungsgegenstand der Personalvermittlung ist die Suche, Auswahl und Nominierung, insbesondere einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Anforderungsprofil, entsprechenden Bewerbers durch MANWORK. Darüber hinausgehende Leistungen (Inseratenschaltungen, Gutachten etc.) sind gesondert zu vergüten. Suchaufträge können jedoch auch von MANWORK bekannten oder vermuteten tatsächlichen Bedarfs des Auftraggebers resultieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Abschluss eines Dienstvertrages mit einem von MANWORK nominierten Bewerber ein im Angebot vereinbartes Erfolgshonorar bei Dienstbeginn zu bezahlen. Wird das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem von MANWORK vorgeschlagenen Mitarbeiter und dem Auftraggeber nach dem Probemonat, aus von der Person des vorgeschlagenen Bewerbers zu vertretenden Gründen aufgelöst, entstehen keine honorarmindernden Umstände.
Informationspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Dienstvertrages mit einem von MANWORK vorgeschlagenen Bewerber innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsunterzeichnung bei MANWORK anzuzeigen. Auf Nachfrage kann MANWORK eine Kopie des Dienstvertrages anfordern.
Datenschutz
MANWORK verwendet Ihre Daten (das sind Anrede, Vor- und Nachname, Titel, Geburtsdatum, Geburtsort, Sozialversicherungsnummer, Firmenname, Firmenadresse, Telefonnummern, E-Mail Adressen, Zusendeadresse oder Privatadresse sowie Anwesenheit und andere veranstaltungsrelevante Informationen) zur Geschäftsabwicklung der gebuchten Dienstleistung / des gekauften Produkts. Die Datenverarbeitung ist notwendige Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Weiteres werden Ihre Daten für Direktmarketingzwecke (Postzusendungen, E-Mailzusendungen, Newsletterzusendungen, Veranstaltungseinladungen) auf der Grundlage eines berechtigten Interesses verwendet. Bitte beachten Sie auch die vollständige Datenschutzerklärung. Sie finden diese unter www.manwork.at im Servicebereich Datenschutz. Wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern oder Sie der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten für Direktmarketingzwecke widersprechen wollen, benachrichtigen Sie uns schriftlich per E-Mail an office@manwork.at oder per Post an MANWORK Personalmanagement GmbH, Niederzirking 121, 4312 Ried in der Riedmark.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Vertragsbeziehungen zu MANWORK ist ausschließlich LG Linz.